Ambulante Krankenpflege

Wir fördern den Erhalt einer selbstständigen Lebensführung und den längstmöglichen Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung.

Stationäre Krankenhausbehandlungen können abgekürzt oder vermieden werden. Wir sorgen für eine Entlastung, Unterstützung und Schulung pflegender Familienangehöriger.

Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) liegt dann vor, wenn in erheblichem Maße Hilfe für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens benötigt wird.

Behandlungspflege

Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung können Sie in Ihrem Haushalt oder in Ihrer Familie Behandlungspflege (SGB V) erhalten. Das sind krankenpflegerische Verrichtungen wie Injektionen, Verbandwechsel, Instillationen, Wundversorgungen und andere Behandlungen, die durch den Hausarzt oder den Facharzt verordnet werden.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf

Bei Beschaffung von Hausnotrufsystemen, Krankenbetten und anderen Hilfsmitteln wie z.B. Inkontinenzmitteln, Toilettenstühlen, Gehhilfen, Badewannenliftern, etc. werden wir Ihnen gerne behilflich sein oder Sie beraten.
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