GERVINK
Ambulante Pflege und Betreuung

Laugemannsstiege 20
48565 Steinfurt

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Häusliche Pflege bei Verhinderung

Sollte die Pflegeperson für einen gewissen Zeitraum (Stunden, Tage oder Wochen) aufgrund eines Erholungsurlaubs oder einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sein, übernimmt die Pflegekasse zusätzlich die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege von derzeit bis zu 1.550 EUR pro Jahr. Wichtig ist nur die Feststellung, dass die Pflegeperson in dieser Zeit die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht übernehmen kann.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und die Pflegekasse zeitnah über ihre Verhinderung informiert wird.